Maßnahmen zum Artenschutz an Gebäuden aus Sicht des Architekten
von Dipl. Ing. Balthasar Hechenbichler
Baumaßnahmen an Gebäuden im Bestand können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) auslösen. Befassen sich Architekten und Bauherren bereits zu Beginn der Planung mit dem Thema, lassen sich größere Konflikte bereits frühzeitig und kostengünstig entschärfen. Dadurch kann einerseits mehr Planungs- und Rechtssicherheit bei der Sanierung und Modernisierung der Gebäude erreicht und andererseits …